Antrag auf Beratungshilfe

Für die Beratung in außergerichtlichen Angelegenheiten besteht für den Rechtssuchenden grundsätzlich die Möglichkeit der staatlichen Kostenübernahme für den Fall, dass er die für die  Beratung erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen  Verhältnissen nicht aufbringen kann. Der Antrag wird beim örtlich zuständigen Amtsgericht gestellt und überprüft. Um es Ihnen zu erleichtern, haben wir für Sie den Antrag bereits als pdf zum Download zur Verfügung gestellt. Drucken Sie diesen bitte einfach aus und bringen ihn in mit in die Kanzlei zum ersten Beratungstermin. Sollten Probleme beim Ausfüllen bestehen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Sind wir die richtige Kanzlei für Sie?

Füllen Sie ganz unverbindlich unser Kontaktformular aus oder rufen Sie uns unter der 06751 939 90 an und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.