Antrag auf Beratungshilfe
Für die Beratung in außergerichtlichen Angelegenheiten besteht für den Rechtssuchenden grundsätzlich die Möglichkeit der staatlichen Kostenübernahme für den Fall, dass er die für die Beratung erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Der Antrag wird beim örtlich zuständigen Amtsgericht gestellt und überprüft. Um es Ihnen zu erleichtern, haben wir für Sie den Antrag bereits als pdf zum Download zur Verfügung gestellt. Drucken Sie diesen bitte einfach aus und bringen ihn in mit in die Kanzlei zum ersten Beratungstermin. Sollten Probleme beim Ausfüllen bestehen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
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