Sprechstunden jetzt auch am Samstag, nach Feierabend und per Zoom möglich

In Frieden geschieden

Einvernehmliche Scheidung.
Fair, unstreitig und kostenbewusst.

WIR BEGLEITEN SIE AUF EINEM KLAREN WEG

Neben der klassischen streitigen Scheidung beraten wir Sie auch im Rahmen eines Modells, das vielen noch unbekannt ist: der einvernehmlichen Scheidung.

Rechtsanwältin Christine Barthel ist zertifizierte Trennungs- und Scheidungsberaterin (FamFG) und unterstützt Sie dabei, tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln - respektvoll und lösungsorientiert.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Sie streiten nicht und sind sich in den wesentlichen Punkten Ihrer Trennung und über die Scheidung einig?

Sie sind kooperationsbereit und wünschen keine unnötigen Eskalationen?

Dann können Sie gemeinsam in unsere Kanzlei kommen und brauchen keinen zweiten Rechtsanwalt, was die häufig nicht unerheblichen Kosten des Scheidungsverfahrens um fast 50 % reduzieren kann.

Achtung, wichtig: Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin darf nicht beide Ehepartner vertreten, selbst wenn Einigkeit besteht. Das wäre ein Parteiverrat und gem. § 356 StGB strafbar!

Es ist jedoch völlig legitim und nicht unüblich, dass beide Ehegatten gemeinsam in der Kanzlei erscheinen und gemeinsam an einer Beratung teilnehmen, der eine Ehegatte als Mandant, der andere Ehegatte ganz einfach als der Noch-Ehepartner des Mandanten, denn im Scheidungsverfahren vor Gericht reicht es, wenn nur der Antragsteller/die Antragstellerin anwaltlich vertreten ist. Das stellen eines Scheidungsantrages ist nur durch einen Rechtsanwalt möglich, aber der nicht Antrag stellende Ehegatte braucht keinen eigenen Anwalt.

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Anlässlich der Beratung können wir Ihnen auch bereits behilflich sein in der Vorbereitung einer sogenannten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Sie weitere Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Eigentumsübertragung sowie erbrechtliche Fragestellungen einvernehmlich, verbindlich und damit rechtssicher gemeinsam regeln können.

Nur ein Anwalt bedeutet nur die halben Anwaltskosten, die Sie sich zudem noch teilen können!

ABLAUF EINER EINVERNEHMLICHEN SCHEIDUNG

1

Gemeinsames Beratungsgespräch

2

Klärung aller wesentlichen Punkte (Unterhalt, Vermögen, Umgang)

3

Antragstellung durch eine Partei

4

Gerichtlicher Termin

5

Rechtskraft

Nicht jede Trennung muss im Streit enden.